Herzlich Willkommen auf der Webseite des Seesportverein "Albin Köbis" Grimma e.V.

Vorstand & Beitragsordnung


Vorsitzende Iris Berg

2. Vorsitzender Gregor Schröder

Schatzmeisterin Silvia Schmidt

Jugendwart Felix Gaudig

Sportwart Philipp Schütze

Objektleiter Mario Bujak

 

Beitragsordnung des Seesportvereins „Albin Köbis“ Grimma e.V.

1. Höhe des Beitrages und Fälligkeit

Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung des Vereins festgelegt. Er wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben und ist bis zum 30. März des laufenden Jahres fällig.

Der Beitrag ist auf folgendes Konto XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

unter Angabe des Verwendungszwecks: .....(Jahresbeitrag) und .....(Jahresangabe)

einzuzahlen.

Die Beiträge staffeln sich folgendermaßen und gelten pro Person:

100,00 EUR
* Erwachsene (über 18 Jahre)
 
 
90,00 EUR
* Ehepartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft,
   Kinder (über 18 Jahre) von Mitgliedern in gemeinsamen Haushalt lebend
   sowie deren Eltern
45,00 EUR
* Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
 
200,00 EUR
20,00 EUR
* Familienrabatt
   2 Erwachsene u. 1 Kind bis 18 Jahre
   jedes weitere Kind bis 18 Jahre

Die Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ist prinzipiell nicht möglich (Satzung), in begründeten Fällen, wie Wegzug etc., kann auf schriftlichen Antrag ein solches Begehren vom Vorstand geprüft und entschieden werden.

2. Arbeitsstundenumlage

Alle Mitglieder ab 14 Jahren zahlen zusätzlich einmal jährlich einen Betrag von 40,00 EUR ein. Der Betrag zusammen mit dem Beitrag ist bis zum 30.03. jeden Jahres fällig.

Dieser Betrag wird am Ende des Jahres für das nächste Jahr verrechnet, wenn das Mitglied im Jahreszeitraum seine 20 Arbeitsstunden, seinem fachlichen und körperlichen Vermögen entsprechend, abgeleistet hat. Bei weniger abgeleisteten Stunden erfolgt eine neue anteilige Erhebung in Höhe der fehlenden Stunden und wird mit dem neuen Beitrag fällig.

Als Arbeitsstunden in diesem Sinne zählen werterhaltende Maßnahmen, wie Reparatur- und Reinigungsarbeiten, in Absprache mit dem Objektleiter sowie Tätigkeiten, die in organisierten Arbeitseinsätzen vorgesehen sind.

Unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung sind die Einsätze zur Holzbeschaffung als besonders wichtig einzustufen und jedes Mitglied sollte sich mit mindestens 5 Arbeitsstunden daran beteiligen, Termine sind beim Objektleiter zu erfragen bzw. entsprechende Aushänge zu beachten.

Weiterhin werden die Einsätze zu Veranstaltungen, die keine Sportveranstaltung des Vereins darstellen, mit Anrechnung von Arbeitsstunden begünstigt, insgesamt jedoch maximal 10 Stunden. Genaue Regelungen können beim Objektleiter erfragt werden. Dort liegt auch eine Liste, aus welcher hervorgeht, welche Tätigkeiten mit wie viel Stunden angerechnet werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist vom Objektleiter ein Stundenbuch anzufertigen, in dem dieser die Arbeitsstunden der Mitglieder quittiert.

Die satzungsgemäß festgelegten Arbeitsstunden sind ausschließlich auf den jeweiligen Ehe- oder Lebenspartner übertragbar.

Hat ein Mitglied seine Arbeitsstunden im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 15. März des laufenden Jahres abgeleistet, kann eine Einzahlung der Arbeitsstundenumlage entfallen. Arbeitslose, Alleinstehende mit Kind, die nur Erziehungsgeld oder Arbeitslosengeld erhalten, können in schriftlicher Form einen Antrag auf Aussetzung der Arbeitsstundenumlage für diesen Zeitraum stellen. Arbeitslose bitten wir jedoch stattdessen ihre Arbeitskraft dem Verein zur Verfügung zu stellen.

3. Liegegebühr für private Boote

Für die Lagerung von privaten Booten auf dem Gelände des Seesportvereins werden folgende Jahresgebühren festgelegt:

30,00 EUR pro Boot
Mitglieder:
100,00 EUR pro Boot
Nichtmitglieder:

Die Gebühr ist bis zum 30.03. des laufenden Jahres fällig.
Es ist unerheblich, ob das Boot an Land oder an den vereinseigenen Steganlagen gelagert wird.
Boote für die keine Liegegebühr entrichtet wird, werden kostenpflichtig entsorgt.
Mit Nichtmitgliedern ist ein entsprechender Liegevertrag abzuschliessen.

4. Folgen des Zahlungsverzuges

Werden die Beiträge und Gebühren nicht fristgerecht eingezahlt, wird durch den Schatzmeister ein Mahnverfahren eingeleitet:

- 14 Tage nach Fälligkeit erfolgt die 1. Mahnung, zzgl. 2,00 EUR Mahngebühr
- weitere 14 Tage später erfolgt die 2. Mahnung, zzgl. 10,00 EUR Mahngebühr

Sollte auch nach der 2. Mahnung keine Zahlung erfolgen, so wird der fällige Betrag eingeklagt.
Sämtliche sich aus dieser Beitragsordnung ergebenden Beiträge und Gebühren, sind in einer Summe auf das Konto des Seesportvereins zu überweisen.

Die aktualisierte Beitragsordnung tritt mit dem 01.03.2011 in Kraft.
Die Beitragsordnung wurde am 26.02.2011 von der MV bestätigt.

Grimma, den 26.02.2011

Iris Berg (Vorsitzende) Silvia Schmidt (Schatzmeisterin)

 

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